AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ Agentur „Mc DJ – Hochzeiten & Events“

§ 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DJ- Agentur „Mc DJ – Hochzeiten & Events“ (im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Vertragspartnern („Auftraggeber“).

§ 2. Angebot, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

  • Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der

    Schriftform. Nebenabreden werden nicht getroffen.

  • Angebote, Preise, oder sonstige Leistungsbestandteile, die in gedruckten Werbematerialien, Online

    oder über andere Verbreitungskanäle angeboten werden, sind unverbindlich. Maßgebend ist allein der

    schriftliche Dienstleistungsvertrag, der sich aus der Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer ergibt.

  • Der Vertrag wird mit der Auftragsbestätigung rechtskräftig.

    § 3. Gewährleistung der Durchführung

  • Die notwendigen technischen Anschlussmöglichkeiten sowie eine ausreichende Stromversorgung

    werden dem DJ zur Verfügung gestellt.

  • Bei Veranstaltungen, die im Freien durchgeführt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, für eine

    witterungsbeständige Unterbringung des DJ sowie der Technik zu sorgen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, um somit mögliche Schäden abzuwenden. Das vertraglich vereinbarte Honorar wird dann fällig.

  • Falls der zugesagte DJ erkrankt oder ausfällt, entstehen hieraus für den Auftragnehmer keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung. Der Auftragnehmer ist selbstverständlich bemüht, einen Ersatz zu finden, kann diesen jedoch nicht garantieren.
  • Der Abbau des technischen Equipments erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – im Anschluss an die Veranstaltung.

    §4. Rücktritt und Stornogebühren
    Der Auftraggeber kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
    Nach Ablauf dieser Widerrufsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, bei einem Rücktritt Stornogebühren zu erheben:

  •  bis sechs Monaten vor Veranstaltungsbeginn 25% des Auftragswertes der Auftragsbestätigung
  •  bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn 50% des Auftragswertes der Auftragsbestätigung
  •  bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Auftragswertes der Auftragsbestätigung
  •  bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Auftragswertes der Auftragsbestätigung.

    Wenn der Auftraggeber die Veranstaltung absagt, obwohl diese auf Grund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen Rechtslage hätte stattfinden können, trägt dieser die anfallenden Stornokosten.
    Eine Absage aufgrund höherer Gewalt ist nur rechtswirksam, wenn es in Anbetracht der Umstände und unter Einhaltung der jeweils erforderlichen Sorgfalt unmöglich war, der vertraglichen Verpflichtung nachzukommen.

     

    Eine pauschale Absage aufgrund von Corona ohne ausdrückliche behördliche Verordnung entbindet den Auftraggeber ausdrücklich nicht von seinen vertraglichen Pflichten. Diese Entbindung liegt nur dann vor, wenn das jeweils zuständige Gesundheitsamt aufgrund einer gültigen Quarantäne-Verordnung den jeweiligen Betrieb einstellt, Veranstaltungen absagt oder die Durchführung unmöglich macht. In allen anderen Fällen trägt der Auftraggeber etwaig anfallende Stornokosten.

§ 5. Haftung

  • Der Auftraggeber haftet während der Durchführung der vereinbarten Leistung für Beschädigungen und

    Verlust der technischen Anlage vom Auftragnehmer, die durch den Auftraggeber oder durch seine Gäste entstehen. Von der Haftung ausgenommen sind Schäden, die beim Transport oder durch das Personal vom Auftragnehmer entstehen.

  • Wird vom Auftraggeber oder Dritten im Rahmen der Durchführung Technik zur Verfügung gestellt, wird keine Haftung durch evtl. Bedienungsfehlers des DJs übernommen. Das Risiko für eventuelle Schäden liegt beim Auftraggeber.
  • Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Veranstaltungen, die durch widrige Umstände wie Witterungseinflüsse, behördliche Beschränkungen sowie weitere nicht vom Auftragnehmer zu verantwortende äußere Einflüsse (z.B. Stromausfall, höhere Gewalt) ausfallen. Beim Eintreten der genannten Umstände kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Das vertraglich vereinbarte Honorar wird fällig.
  • Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind auf die Höhe des in der Auftragsbestätigung angegebenen Mindestauftragswertes beschränkt. Schadensersatzansprüche durch den Auftragnehmer beschränken sich auf den Wiederbeschaffungswert der eingesetzten Technik. Für einfaches fahrlässiges Verschulden des DJ wird nur nach §831 BGB gehaftet.
  • Das Besuchen der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung hin. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hören lauter Musik über einen längeren Zeitraum hinweg unter Umständen körperliche Schäden oder andere Beeinträchtigungen verursachen kann. Für eventuelle körperliche Beeinträchtigungen oder Schäden, die durch laute Musik oder auch optische Effekte verursacht werden, wird der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen. Die Verantwortung zur Information der Gäste und Besucher über etwaige Gefahrenquellen obliegt dem Auftraggeber.
  • Sollte die Fotobox aus Gründen am Veranstaltungstag nicht einwandfrei funktionieren, kann der Vermieter nicht in Haftung genommen werden. Die einwandfreie Funktion der Fotobox wird bei Abgabe vom Mieter und Vermieter überprüft.
  • Für jegliche Schäden an der Fotobox bzw. bei Verlust der Fotobox haftet der Mieter in vollem Umfang.
  • Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    § 6. Zahlungsbedingungen
    Das Honorar ist – falls nicht anders vereinbart – im Anschluss an die Veranstaltung beim DJ bar zu bezahlen.

    § 7. Sonstiges
    Eventuell bei öffentlichen Veranstaltungen anfallende GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu entrichten. Private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstage oder interne Firmenevents sind davon ausgenommen.

    § 8. Datenschutz

    • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass keine Weitergabe von Adressen oder anderen kundenbezogenen

      Informationen erfolgt.

    • Sämtliche personenbezogenen Daten, die im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung

      gestellt werden, werden vor missbräuchlicher Verwendung geschützt.

    • Unter den Parteien wird Stillschweigen vereinbart sowie garantiert, dass die vertraglichen

Vereinbarungen nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet werden.

§9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig oder unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2022